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KOMPASS-Förderprogramm

Qualifizieren Sie sich als Solo-Selbstständige/r gezielt weiter und stellen Sie sich krisenfest und zukunftssicher auf, mit bis zu 4.500,- € Zuschuss.

Erstberatung anfragen
Aktuelles

Qualifizierungsschecks sind begrenzt

Die Nachfrage nach KOMPASS ist weiterhin sehr hoch. Deshalb werden die Qualifizierungsschecks bundesweit nur in begrenzter Zahl pro Monat ausgegeben. Das gilt für alle Anlaufstellen.

  • Planen Sie Ihre Weiterbildung mit etwas Vorlauf, ein Scheck kann nicht immer sofort ausgestellt werden.
  • Wenden Sie sich nur an eine Anlaufstelle. Mehrfachanfragen verzögern das Verfahren.
  • Vereinbaren Sie den Termin zum Vorhabenantrag verbindlich, bevor Sie ihn einreichen.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Anlaufstelle

Beratung KOMPASS bei Nuviu

Wir sind eine offizielle Anlaufstelle im Rahmen des ESF Plus-Förderprogramms KOMPASS für Solo-Selbstständige. Wir beraten und begleiten Sie aus allen Branchen bei der Auswahl und Förderung einer passenden Qualifizierung.

Für die Förderung ist ein verpflichtendes Erstberatungsgespräch nötig. Es kann bundesweit vereinbart werden, unabhängig von Ihrem Wohnort und vom Standort der Anlaufstelle.

Weiterbildung

Das Förderprogramm KOMPASS

KOMPASS ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Es soll Solo-Selbstständigen eine zukunftssichere Perspektive geben und ihre Krisenfestigkeit stärken. Dafür bezuschusst es passgenaue Qualifizierungen und Weiterbildungen.

Beratungssituation mit Tablet am Konferenztisch
Förderung

Ihre Vorteile

90 %der Weiterbildungskosten werden übernommen
4.500,- €maximaler, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Mitwirkung

Der Förderprozess

In drei Schritten kommen Sie zu Ihrem Termin bei uns.

  1. Formular ausfüllen

    Das Formular finden Sie unten auf dieser Seite.

  2. Unterlagen abgeben

    Direkt nach dem Absenden öffnet sich das Formular für Ihre Unterlagen. Welche Unterlagen Sie brauchen, sehen Sie hier.

  3. Kalendertermin buchen

    Sobald Sie Schritt 1 und 2 vollständig und korrekt erledigt haben, erhalten Sie per E-Mail einen Link. Darüber buchen Sie Ihren Termin direkt im Kalender.

Formular

Jetzt eintragen

Füllen Sie das Formular aus. Direkt danach öffnet sich hier automatisch das Formular für Ihre Unterlagen.

Das Formular lädt nicht? Hier in einem neuen Fenster öffnen.

FAQs

Voraussetzungen

Die wichtigsten Fragen zur Förderfähigkeit im Überblick.

Welche Unterlagen brauchen wir?

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

Persönliche Unterlagen

Nachweis über mindestens 2 Jahre Selbstständigkeit
Geeignet ist beispielsweise die Gewerbeanmeldung oder bei einer freiberuflichen Tätigkeit ein entsprechender Nachweis des Finanzamts.

Nachweis über die hauptberufliche Selbstständigkeit
Mindestens 51 Prozent Ihrer gesamten Einkünfte müssen aus Ihrer Solo-Selbstständigkeit stammen. Als Nachweis genügt der vollständige aktuelle Einkommensteuerbescheid oder eine entsprechende Bestätigung Ihres Steuerbüros. Ein Übertragungsprotokoll oder lediglich die Einkommensteuererklärung reicht nicht aus.

Ggf. Mitarbeiterangaben
Sofern Sie Mitarbeiter beschäftigen, benötigen wir den vollständigen Namen jedes Mitarbeiters sowie die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit.

Ggf. Geschäftsführeranstellungsvertrag
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit über eine Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH oder UG, ausüben, benötigen wir zusätzlich Ihren Arbeits- beziehungsweise Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der Gesellschaft. Daraus muss insbesondere die vereinbarte Wochenarbeitszeit hervorgehen.

Unterlagen zum Kurs und Bildungsträger

Unterlagen zum Wunschkurs und Alternativkurs
Zu Ihrer gewünschten Qualifizierungsmaßnahme benötigen wir sowohl die Unterlagen zum bevorzugten Kurs als auch zu einem geeigneten Alternativkurs. Für beide Kurse senden Sie uns bitte den geplanten Beginn beziehungsweise Anmeldeschluss, die Kosten, den vollständigen Unterrichtsumfang einschließlich Pausenzeiten, ein persönliches oder allgemeines Angebot, einen Link mit den wichtigsten Kursinformationen sowie vorhandene Kursunterlagen als PDF.

Qualitätsnachweise des Bildungsträgers
Bitte senden Sie außerdem vorhandene Zertifizierungen oder Qualitätsnachweise des Bildungsanbieters mit, zum Beispiel AZAV, ISO 9001 oder eine ZFU-Zulassung. Ist für die Qualifizierungsmaßnahme keine ZFU-Zulassung erforderlich, kann der Bildungsanbieter stattdessen die Selbstauskunft zur Zulassungspflicht nach § 12 Abs. 1 FernUSG ausfüllen und entsprechend begründen, ob eine Zulassungspflicht besteht.

Falls nicht vorhanden: Curriculum sowie Dozenten- und Evaluationsnachweise
Liegt kein entsprechender Qualitätsnachweis vor, benötigen wir ein ausführliches Curriculum mit Lernzielen, Modulinhalten, zeitlichem Ablauf, Gesamtumfang, Unterrichtsform und gegebenenfalls Prüfungen. Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis zur fachlichen Qualifikation des eingesetzten Lehrpersonals sowie zur Evaluation der Weiterbildung. Hierfür eignen sich beispielsweise Angaben zu Ausbildung, Studium, Berufserfahrung oder fachlicher Expertise der Dozenten sowie ein Evaluationsbogen, eine Teilnehmerbefragung, ein Feedbackverfahren oder eine Beschreibung des Qualitätssicherungsverfahrens.

Wer wird gefördert?

Gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige, die alle folgenden Punkte erfüllen:

  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • Selbstständigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 % der Einkünfte)
  • Höchstens eine Person in Vollzeit angestellt (Teilzeit anteilig)
  • Seit mindestens 2 Jahren selbstständig
  • Höchstbetrag für Beihilfen (De-minimis) nicht überschritten
  • In den letzten 12 Monaten kein KOMPASS-Qualifizierungsscheck erhalten
Was wird gefördert?

Qualifizierungen, die Ihre berufliche Existenz sichern oder Ihr Geschäftsmodell widerstandsfähiger machen. Die Inhalte müssen beruflich relevant sein und zu Ihrem konkreten Qualifizierungsbedarf passen.

  • Fachliche Kompetenzen: berufsspezifisch oder übergreifend, zum Beispiel BWL, Recht, Marketing, Digitalisierung
  • Persönliche Kompetenzen: zum Beispiel Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz
  • Soziale Kompetenzen: zum Beispiel Kommunikation, Teamarbeit, Konfliktlösung
  • Methodische Kompetenzen: zum Beispiel Präsentation, Zeitmanagement, strategisches Denken
Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Kurse zu Prävention und Gesundheit, Kunst und Kultur sowie allgemeine Sprachkurse (fachliche Qualifizierungen und Berufssprachkurse sind ausgenommen)
  • Reine Coaching- oder Beratungsleistungen
  • Maßnahmen mit dem Ziel eines Angestelltenverhältnisses
  • Pflichtqualifizierungen und vorgeschriebene Weiterbildungen
  • Maßnahmen, die bereits anderweitig öffentlich gefördert werden
  • Herstellerschulungen zum Produktverkauf
  • Einzelunterricht und reine Selbstlernangebote
  • Maßnahmen im Ausland
  • Führerschein und Hochschulsemester
Wie viel wird gefördert?
  • 90 % der reinen Weiterbildungskosten, bezogen auf bis zu 5.000,- € netto
  • 10 % Eigenanteil
  • Maximal 4.500,- € Zuschuss, nicht rückzahlbar
  • Kosten über 5.000,- € netto tragen Sie vollständig selbst
  • Nebenkosten wie Fahrtkosten werden nicht gefördert

Sie finanzieren die Weiterbildung zunächst vor. Die Erstattung beantragen Sie nach Abschluss.

Welche formalen Vorgaben gibt es?
  • Mindestens 20 Zeitstunden Umfang
  • Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ausgabe des Schecks
  • Pro Person und 12 Monate höchstens ein Qualifizierungsscheck
  • Gruppenunterricht mit mindestens zwei Teilnehmenden; Selbstlernmedien und Einzelunterricht zusammen höchstens 50 %
  • Mehrere einzeln buchbare Module zählen nicht als eine Maßnahme, ein Kombi-Paket schon
  • Eine unverbindliche Reservierung ist möglich, eine verbindliche Buchung vor dem Scheck nicht
Wo kann ich die Weiterbildung machen?

Der Anbieter braucht einen Firmensitz in Deutschland und muss nachweisen, dass er eine der folgenden Anforderungen erfüllt: gesetzlich anerkannter Träger, Zertifizierung nach einem anerkannten Qualitätsmodell oder dokumentierte Qualitätssicherung bei Lehrpersonal, Kursplanung und Evaluation.

Es gibt keine zentrale Liste geprüfter Angebote. KOMPASS ist eine Individualförderung, daher wird jede Maßnahme einzeln auf Ihren Bedarf und Ihre berufliche Tätigkeit abgestimmt.

Wie lange läuft das Programm?

KOMPASS wurde bis Herbst 2028 verlängert. Anlaufstellen können Qualifizierungsschecks voraussichtlich noch bis zum 29. Februar 2028 ausstellen.

Stand der Angaben: Oktober 2026. Bitte vor der Veröffentlichung auf esf.de prüfen, da sich Regeln ändern können.

Soziale Gestaltung

Was ist der ESF Plus?

Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union, um Beschäftigung in Europa zu fördern. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, ermöglicht Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration.

Zur offiziellen Website des Förderprogramms

Erstberatung anfragen

Füllen Sie unser Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen und klären im Erstberatungsgespräch, ob und wie Sie von KOMPASS profitieren können.

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Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kofinanziert von der Europäischen Union

Das Projekt „Beratung KOMPASS“ von Nuviu wird im Rahmen des Programms „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.